Dem Ehrenrat obliegen folgende Aufgaben:
- Schlichtung von Unstimmigkeiten, soweit diese vom geschäftsführenden Vorstand dem Ehrenrat übertragen werden,
- Schlichtung von Unstimmigkeiten von denen der Ehrenrat Kenntnis erhält oder bei denen er angerufen wird,
- Mitwirkung bei Ausschluss aus dem Verein gemäß § 6.3 der Satzung.
Kontakt zum Ehrenrat kann über Ehrenrat(et)sgmisburg.de oder über dieses Formular aufgenommen werden.