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2G-Regelung in Städtischen Schwimmbädern und Sporthallen

Liebe Schwimmer*innen, liebe Aktive, liebe Mitglieder, liebe Elternund Interessierteder Schwimmabteilung,

wie am Wochenende bereits in der Presse zu lesen war, verschärft die die Landeshauptstadt Hannover u. a. in den Sporteinrichtungen die Zutrittsbeschränkungen. Bitte informieren Sie die Vereine, dass ab dem 08.11.2021 nur noch Personen die Bäder (Stadionbad, Vahrenwalder Bad, Nord-Ost-Bad,Stöckener Bad und Anderter Bad) betreten dürfen, die nachweislich geimpft oder genesen sind. Die Kontaktdaten sind weiterhin zu erfassen (hier sind die Trainer*innen und Übungsleiter*innen vom Vorstand der Schwimmabteilung zu angehalten, dies umzusetzen). Die Landeshauptstadt Hannoverwird in den Hallenbädern eine Liste auslegen, auf der die Übungsleitenden für ihren Verein die Einhaltung der 2G-Regeln schriftlich bestätigen.

Eine Ausnahme von der 2G-Regel gibt es beim Schwimmunterricht; hier gilt für Eltern, die ihre Kinder in die Umkleidekabine begleiten, weiterhin die 3G-Regel. Aus diesem Grund wird es auch in den Umkleiden weiterhin die Pflicht geben, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen!

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Hier zählt weiterhin die 3G-Regelung.

Mit sportlichen Grüßen

Torsten Züchner

Vorsitzender der Schwimmabteilung

Die2G-Regel

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